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Debattenauftakt: Ungleichheiten erkennen, Ungerechtigkeiten reduzieren

Mit dem Entwicklungsziel 10 der Vereinten Nationen sollen Ungleichheiten reduziert werden. Das ist eine fragwürdige Zielsetzung, denn mit einer Verringerung von Ungleichheiten ist nur sehr wenig über Ungerechtigkeiten gesagt. Der Blick auf globale Gerechtigkeitsfragen wäre aber notwendig.

Weniger Ungleichheiten

Ungleichheiten sind zunächst einmal ein elementarer Bestandteil jedes Individuums sowie der gesamten Weltgesellschaft. Wir alle sind in uns und zueinander in vielen Punkten ungleich. Gerade deswegen suggeriert der stark verkürzte Titel des Entwicklungsziels 10, „Weniger Ungleichheiten“, vieles, mitunter äußerst Fragwürdiges. Geht es den 193 Mitgliedsstaaten um weniger ungleiche Meinungen, um weniger ungleiche Geschlechteridentitäten oder um weniger ungleich aussehende Innenstädte? Erst im Querlesen der Unterziele sowie der anderen Entwicklungsziele kann Entwarnung gegeben werden: Zumindest werden diese Forderungen in der Entwicklungsagenda nicht explizit gestellt.

Worum geht es also den politischen Vertreterinnen und Vertretern von nahezu der gesamten Weltgesellschaft? Als erstes Beispiel soll ein Blick auf das erstpositionierte Unterziel geworfen werden, mit welchem ein weniger ungleich verteiltes Einkommen angestrebt wird. Diesem Ziel nach sollen die untersten 40 Prozent einer Landesbevölkerung bis zum Jahr 2030 ein höheres Einkommen als das nationale Durchschnittseinkommen erreichen. Die zugrundeliegende Ideologie ist also klar - money makes the world go ′round. Dass Geld lediglich ein Tauschmittel ist, scheint nichts an dieser prominenten Positionierung zu ändern. Darüber hinaus unterstreicht dieses Unterziel, dass sich die politische Weltelite dabei eben auf Ungleichheiten anstelle von Ungerechtigkeiten fokussiert. Ja, es gibt Ungleichheiten zwischen den untersten 40 Prozent der Einkommen und beispielsweise den knapp 50 Prozent der Weltbevölkerung, denen weniger als 5,50 Dollar pro Tag zur Verfügung stehen. Viel ungerechter erscheint aber, dass „die zehn reichsten Männer der Welt […] seit Beginn der Pandemie eine halbe Billion Dollar verdient [haben], mehr als genug, um einen Covid-19-Impfstoff für alle zu bezahlen und sicherzustellen, dass niemand durch die Krise in die Armut getrieben wird“. Die Orientierung an relativ stabilen Durchschnittseinkommen vernachlässigt den Blick auf Extreme und den daraus resultierenden, sehr ungleich verteilten Handlungsoptionen. Zudem wird mit diesem Fokus der viel wirkmächtigere Faktor Vermögen ignoriert. Die Frage muss daher lauten: Ab wann werden Ungleichheiten ungerecht? Und an dieser Stelle wird es äußerst problematisch für die Vereinten Nationen, denn ihre eigene Struktur baut nicht auf der Gleichwertigkeit eines jeden Menschen auf, sondern auf der Gleichwertigkeit extrem ungleicher Staaten. In diesem Aspekt verkörpern die Vereinten Nationen den Konflikt zwischen Menschenrechten und den sehr ungleich, mit Privilegien ausgestatteten Rechten von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. Die Debatte sollte sich daher um die Frage drehen: Wollen wir als Weltgesellschaft eine globale Gerechtigkeit oder eine Gleichheit internationaler Ungerechtigkeiten anstreben? Letzteres wird von den Vereinten Nationen nicht zuletzt mit dem Entwicklungsziel 10 und dem Fokus auf ein nationales statt eines globalen Durchschnittseinkommens aufrechterhalten.

Das zweite Beispiel schließt daran an. Deutlich später, an siebter Stelle des Entwicklungszieles 10, steht eines der entscheidendsten Themen im Spannungsfeld von Ungleichheitsreduzierung und globaler Gerechtigkeit. Hierbei geht es um die Regulierung von Migrationsprozessen, die in der Entwicklungsagenda mit durchaus umstrittenen Attributen wie „ordnungsgemäß“, „sicher“, „regulär“ und „verantwortungsvoll“ geschmückt werden. In diesem Unterziel bedeutet Ungleichheiten reduzieren, dass die Einzelstaaten gleichermaßen (grenzüberschreitende) Migration regulieren sollen. Pass-Ranglisten und Visa-Regularien verdeutlichen hingegen wie sehr Mobilitätsrechte ungleich verteilt sind. Anerkennend, dass eine Staatsbürgerinnenschaft auf einer Geburtenlotterie basiert, bedeutet globale Gerechtigkeit eine freie Personenmobilität aller Menschen. Insbesondere wenn grenzüberschreitende Migration einer der entscheidendsten Faktoren für soziale Mobilität ist und der Schein einer Leistungsgesellschaft in einem  Mindestmaß aufrechterhalten werden soll. Weniger Ungleichheit erscheint hier einmal mehr, nicht gleich ein Zugewinn an Gerechtigkeit.

Als drittes Beispiel soll in diesem Beitrag noch das ebenfalls im Entwicklungsziel 10 verankerte Themenfeld Diskriminierung angesprochen werden. Vorab sei noch einmal betont, dass Staaten selbst höchst diskriminierend in puncto Rechte und Pflichten gegenüber ihren Nicht-Mitgliedern agieren. Die Vereinten Nationen, das Sammelbecken der Einzelstaaten, stützen mit der Entwicklungsagenda diese Art der Diskriminierung. Dies zeigt sich auch in der Forderung nach weniger Ungleichheiten innerhalb von Staaten, welche aus einer Perspektive der globalen Gerechtigkeit bestenfalls irrelevant erscheint, eher aber zu einer extrem ungleichen Statusaufrechterhaltung beiträgt. Zudem läuft diese Forderung erneut Gefahr, den Unterschied zwischen Gleichmachung und Gleichstellung zu verwischen. Ungleichheiten sollen nicht reduziert im Sinne von negiert werden, sondern auf ungleiche gesellschaftliche Positionierungen hinweisen. Mit Blick auf gesellschaftliche Machtverhältnisse bedarf es also der Frage nach Gerechtigkeit entlang der Linie von Privileg und Marginalisierung. Das heißt, dass die Bevorteilung einer marginalisierten Gruppe, also eine bewusste Ungleichsetzung, durchaus gerecht sein kann, wie beispielsweise die gezielte Förderung von Arbeiterinnenkindern an Universitäten versinnbildlicht. Die Vereinten Nationen heben in ihrem Entwicklungsziel 10 folgende Diskriminierungskategorien hervor: Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse [sic!], Ethnizität,  Herkunft,  Religion  oder  wirtschaftlichem  oder  sonstigem  Status. Die Kategorien „Rasse“ (besser Rassifizierung), Ethnizität und Herkunft bedarf es zweifelsohne kritisch zu reflektieren und mit Blick auf soziale Logiken der Abwertung sowie Ausgrenzung zu kontextualisieren. Wenig verwunderlich erscheint zudem, dass die Kategorie sexuelle Orientierung hier fehlt. In der Gemeinschaft der Vereinten Nationen stellt ein Drittel der Mitglieder Homosexualität unter Strafe und die Mehrheit ist zutiefst patriarchisch strukturiert. Ebenso wenig verwunderlich erscheint, dass die Diskriminierungskategorie Staatsbürgerinnenschaft fehlt, da diese Ziele von mal mehr, mal weniger miteinander kooperierenden Einzelstaaten und nicht von einer Institution der Weltgesellschaft ausgehen.

Diese Punkte führen zur abschließenden Frage: Wer entscheidet, wann Ungleichheiten ungerecht sind? Meiner Meinung nach kann dies nicht in einem, von Einzelstaatsinteressen-geleiteten Gremium stattfinden. Ob Einkommen und Vermögen, grenzüberschreitende Migration oder der Schutz vor Diskriminierung – alle drei Beispiele stehen für die tiefe Problemhaftigkeit des Entwicklungsziels 10. Mit diesem wird ein globaler Zustand aufrechterhalten, in dem Wenige in staatlichen Rechtsräumen extremen Reichtum konzentrieren können, Zehntausende aufgrund von staatlich verfassten Grenzregimen in den Tod getrieben und Milliarden aufgrund staatlich institutionalisierter Unterdrückung benachteiligt werden. Ein Ziel für mehr Gerechtigkeit kann aus meiner Sichtweise hingegen nur für und mit Marginalisierten auf globaler Ebene entstehen. Entscheidend ist demnach ein Abbau an Privilegien anstelle einer Reduzierung von Ungleichheiten.

Albert Denk ist Politischer Soziologe an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Hinweis: Der Autor hat den Text in genderinklusiver Schreibweise verfasst. Aufgrund der Suchmaschinenoptimierung wurde diese von der Redaktion in eine binäre Schreibweise geändert.

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