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Das Klimaabkommen von Paris

Am 12. Dezember 2015 wurde in Paris Geschichte geschrieben: 196 Staaten beschlossen einen völker­rechtlich bindenden Vertrag, um den Klima­wandel zu bremsen und die Aus­wirkungen abzufedern.

Christiana Figueres, Ban Ki-moon, Laurent Fabius und François Hollande halten sich an den Händen und haben die Arme gehoben
Christiana Figueres, Ban Ki-moon, Laurent Fabius und François Hollande halten sich an den Händen und haben die Arme gehoben (UN Photo / Mark Garten)

Nach zähen Verhandlungen grenzte es nahezu an ein Wunder, dass am Ende der UN-Klima­konferenz in Paris im Dezember 2015 ein neues Klima­abkommen verabschiedet wurde. Im November 2016 konnte das Abkommen schließlich sogar in Rekord­zeit in Kraft treten, nachdem es von mehr als 55 Prozent der Vertrags­staaten ratifiziert wurde, die für mindestens 55 Prozent des Ausstoßes globaler Treib­haus­gase verantwortlich sind.

Im Abkommen von Paris haben sich anders als im sogenannten Kyoto-Protokoll alle Länder verpflichtet, Beiträge zum Klima­schutz zu leisten, wenn auch in abgestufter Form. Damit wird der Tat­sache Rechnung getragen, dass einige Ent­wicklungs­länder, vor allem aber Schwellen­länder wie China, in den letzten Jahren stark steigende Emissionen auf­weisen. Ohne ihre Klima­schutz­maßnahmen ist die erforder­liche Begrenzung der globalen Erwärmung nicht zu erreichen. Das Abkommen von Paris besteht aus einem rechtlich verbindlichen und einem nicht verbindlichen Teil. Ein Haupt­grund dafür ist, dass US-Präsident Barack Obama das Abkommen so ohne Zustimmung des von den Republikanern dominierten Kongresses in Kraft setzen konnte.
Trotzdem werden die Regierungen unter inter­nationalem und meist auch nationalem Druck stehen, alle ihre Zusagen für den Klima­schutz einzu­halten. Nachdem sie 2020 unter Donald Trump aus dem Klimaabkommen ausgestiegen waren, sind die USA seit Januar 2021 wieder Vertragsstaat.

Gemeinsame aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten

In der Präambel des Abkommens wird vereinbart, dass die Vertrags­parteien „beim Vorgehen gegen Klima­änderungen ihre jeweiligen Verpflichtungen im Hinblick auf die Menschen­rechte, das Recht auf Gesundheit, die Rechte von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften, Migrantinnen und Migranten, Kindern, Menschen mit Behinderungen und besonders schutz­bedürftigen Menschen und das Recht auf Entwicklung sowie die Gleich­stellung der Geschlechter, die Stärkung der Rolle der Frau und die Gerechtig­keit zwischen den Generationen achten, fördern und berücksichtigen“.

In einem weiteren Absatz der Präambel wird betont, „wie wichtig es ist, die Integrität aller Öko­systeme ein­schließlich der Meere und den Schutz der bio­logischen Vielfalt“ zu gewähr­leisten. Auch die Bedeutung von Bildung, Aus­bildung und öffent­lichem Bewusst­sein wird gewürdigt. In weiteren Abschnitten geht es um den Zusammen­hang von Klima­schutz und der Beseitigung von Armut, um Ernährungs­sicherheit, gerechten Struktur­wandel für die arbeitende Bevölkerung und menschen­würdige Arbeit. Von Menschen­rechts- und Frauen­organisationen wird bedauert, dass der Menschen­rechts­ansatz und die Gender-Perspektive im Abkommen nicht so konsequent integriert sind, wie dies in Text­ent­würfen noch der Fall war. 

UN-Klimakonferenzen

Einmal im Jahr treffen sich die Vertrags­staaten der Klima­rahmen­konvention zu UN-Klima­konferenzen, auch COPs (Conference of the Parties) genannt. Dort debattieren sie über Möglich­keiten, den Klima­wandel und die globaler Erd­erwärmung effektiv zu bekämpfen und beschließen konkrete Maßnahmen.

Das Abkommen von Paris wurde auf der 21. COP beschlossen. Laut des Pariser Abkommens sollen die Vertrags­staaten alle fünf Jahre ihre nationalen Ziele neu festlegen und bei UN-Klima­konferenzen mitteilen. Die Angaben sollen eindeutig, transparent und verständlich sein. Aller­dings ist es bisher nicht gelungen, sich auf verbindliche und vergleich­bare Standards für die Formulierung der Ziele zu einigen.

Die jährlichen COPs sind mittler­weile zu Groß­ereignissen geworden, wo neben Staaten­vertretern zahlreiche Journalistinnen und Journalisten, Nicht­regierungs­organisationen und Verbände anwesend sind.

In die Präambel und in verschiedene andere Absätze des Abkommens ist der Grund­satz der „gemeinsamen, aber unter­schiedlichen Verant­wort­lich­keiten“ aufgenommen worden. Damit wird auf Drängen der Ent­wicklungs- und Schwellen­länder daran erinnert, dass die Industrie­länder eine historische Verantwortung für den Klima­wandel und damit auch für den Klima­schutz tragen. Auch können wirt­schaftlich schwache Entwicklungs­länder nicht in gleicher Weise zu Klima­schutz­maß­nahmen heran­gezogen werden wie Industrie­länder, und sie benötigen für die Über­nahme von Verant­wortung finanzielle und technische Unter­stützung.

Das fossile Zeitalter geht zu Ende

Als ein zentrales Ziel ist in das Abkommen auf­genommen worden, dass „der Anstieg der durch­schnittlichen Erd­temperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vor­industriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unter­nommen werden, um den Temperatur­anstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vor­industriellen Niveau zu begrenzen“ (Artikel 2,1). Die Insel­entwicklungs­länder hätten sich gewünscht, das 1,5-Grad-Ziel eindeutiger im Ab­kommen zu verankern. Dass es über­haupt auf­genommen wurde, wird jedoch als großer Erfolg für sie gewertet.

Die Industrie­länder müssen konkrete Ziele zur Verminderung des CO2-Aus­stoßes formulieren, die übrigen Länder werden im Ab­kommen dazu ermutigt. Die nationalen Ambitionen sollen sich stetig steigern: „Die Anstrengungen aller Vertrags­parteien werden im Laufe der Zeit eine Steigerung darstellen, wobei die Not­wendigkeit anerkannt wird, die Vertrags­parteien, die Entwicklungs­länder sind, bei der wirksamen Durch­führung dieses Überein­kommens zu unterstützen.“ (Artikel 3) Die Staaten verpflichten sich also, ihre Klima­ziele im Laufe der Zeit zu erhöhen. Es ist klar, dass mit dem Vertrag das fossile Zeitalter zu Ende geht. Dies stärkt auch die Position von Umwelt­schutz­initiativen in vielen Ländern, die sich gegen neue Kohle­kraft­werke und andere Formen der fossilen Energie­erzeugung zur Wehr setzen.