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Das Klimaabkommen von Paris

Am 12. Dezember 2015 wurde in Paris Geschichte geschrieben: 196 Staaten beschlossen einen völker­rechtlich bindenden Vertrag, um den Klima­wandel zu bremsen und die Aus­wirkungen abzufedern.

Christiana Figueres, Ban Ki-moon, Laurent Fabius und François Hollande halten sich an den Händen und haben die Arme gehoben
Christiana Figueres, Ban Ki-moon, Laurent Fabius und François Hollande halten sich an den Händen und haben die Arme gehoben (UN Photo / Mark Garten)

Nach zähen Verhandlungen grenzte es nahezu an ein Wunder, dass am Ende der UN-Klima­konferenz in Paris im Dezember 2015 ein neues Klima­abkommen verabschiedet wurde. Im November 2016 konnte das Abkommen schließlich sogar in Rekord­zeit in Kraft treten, nachdem es von mehr als 55 Prozent der Vertrags­staaten ratifiziert wurde, die für mindestens 55 Prozent des Ausstoßes globaler Treib­haus­gase verantwortlich sind.

Im Abkommen von Paris haben sich anders als im sogenannten Kyoto-Protokoll alle Länder verpflichtet, Beiträge zum Klima­schutz zu leisten, wenn auch in abgestufter Form. Damit wird der Tat­sache Rechnung getragen, dass einige Ent­wicklungs­länder, vor allem aber Schwellen­länder wie China, in den letzten Jahren stark steigende Emissionen auf­weisen. Ohne ihre Klima­schutz­maßnahmen ist die erforder­liche Begrenzung der globalen Erwärmung nicht zu erreichen. Das Abkommen von Paris besteht aus einem rechtlich verbindlichen und einem nicht verbindlichen Teil. Ein Haupt­grund dafür ist, dass US-Präsident Barack Obama das Abkommen so ohne Zustimmung des von den Republikanern dominierten Kongresses in Kraft setzen konnte.
Trotzdem werden die Regierungen unter inter­nationalem und meist auch nationalem Druck stehen, alle ihre Zusagen für den Klima­schutz einzu­halten. Die USA sind allerdings unter Obamas Nach­folger Donald Trump wieder aus dem Klimaabkommen ausgestiegen.

Gemeinsame aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten

In der Präambel des Abkommens wird vereinbart, dass die Vertrags­parteien „beim Vorgehen gegen Klima­änderungen ihre jeweiligen Verpflichtungen im Hinblick auf die Menschen­rechte, das Recht auf Gesundheit, die Rechte von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften, Migrantinnen und Migranten, Kindern, Menschen mit Behinderungen und besonders schutz­bedürftigen Menschen und das Recht auf Entwicklung sowie die Gleich­stellung der Geschlechter, die Stärkung der Rolle der Frau und die Gerechtig­keit zwischen den Generationen achten, fördern und berücksichtigen“.

In einem weiteren Absatz der Präambel wird betont, „wie wichtig es ist, die Integrität aller Öko­systeme ein­schließlich der Meere und den Schutz der bio­logischen Vielfalt“ zu gewähr­leisten. Auch die Bedeutung von Bildung, Aus­bildung und öffent­lichem Bewusst­sein wird gewürdigt. In weiteren Abschnitten geht es um den Zusammen­hang von Klima­schutz und der Beseitigung von Armut, um Ernährungs­sicherheit, gerechten Struktur­wandel für die arbeitende Bevölkerung und menschen­würdige Arbeit. Von Menschen­rechts- und Frauen­organisationen wird bedauert, dass der Menschen­rechts­ansatz und die Gender-Perspektive im Abkommen nicht so konsequent integriert sind, wie dies in Text­ent­würfen noch der Fall war. 

UN-Klimakonferenzen

Einmal im Jahr treffen sich die Vertrags­staaten der Klima­rahmen­konvention zu UN-Klima­konferenzen, auch COPs (Conference of the Parties) genannt. Dort debattieren sie über Möglich­keiten, den Klima­wandel und die globaler Erd­erwärmung effektiv zu bekämpfen und beschließen konkrete Maßnahmen.

Das Abkommen von Paris wurde auf der 21. COP beschlossen. Laut dem Pariser Abkommen sollen die Vertrags­staaten alle fünf Jahre ihre nationalen Ziele neu festlegen und bei UN-Klima­konferenzen mitteilen. Die Angaben sollen eindeutig, transparent und verständlich sein. Aller­dings ist es bisher nicht gelungen, sich auf verbindliche und vergleich­bare Standards für die Formulierung der Ziele zu einigen.

Die jährlichen COPs sind mittler­weile zu Groß­ereignissen geworden, wo neben Staaten­vertretern zahlreiche Journalistinnen und Journalisten, Nicht­regierungs­organisationen und Verbände anwesend sind.

In die Präambel und in verschiedene andere Absätze des Abkommens ist der Grund­satz der „gemeinsamen, aber unter­schiedlichen Verant­wort­lich­keiten“ aufgenommen worden. Damit wird auf Drängen der Ent­wicklungs- und Schwellen­länder daran erinnert, dass die Industrie­länder eine historische Verantwortung für den Klima­wandel und damit auch für den Klima­schutz tragen. Auch können wirt­schaftlich schwache Entwicklungs­länder nicht in gleicher Weise zu Klima­schutz­maß­nahmen heran­gezogen werden wie Industrie­länder, und sie benötigen für die Über­nahme von Verant­wortung finanzielle und technische Unter­stützung.

Das fossile Zeitalter geht zu Ende

Als ein zentrales Ziel ist in das Abkommen auf­genommen worden, dass „der Anstieg der durch­schnittlichen Erd­temperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vor­industriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unter­nommen werden, um den Temperatur­anstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vor­industriellen Niveau zu begrenzen“ (Artikel 2,1). Die Insel­entwicklungs­länder hätten sich gewünscht, das 1,5-Grad-Ziel eindeutiger im Ab­kommen zu verankern. Dass es über­haupt auf­genommen wurde, wird jedoch als großer Erfolg für sie gewertet.

Die Industrie­länder müssen konkrete Ziele zur Verminderung des CO2-Aus­stoßes formulieren, die übrigen Länder werden im Ab­kommen dazu ermutigt. Die nationalen Ambitionen sollen sich stetig steigern: „Die Anstrengungen aller Vertrags­parteien werden im Laufe der Zeit eine Steigerung darstellen, wobei die Not­wendigkeit anerkannt wird, die Vertrags­parteien, die Entwicklungs­länder sind, bei der wirksamen Durch­führung dieses Überein­kommens zu unterstützen.“ (Artikel 3) Die Staaten verpflichten sich also, ihre Klima­ziele im Laufe der Zeit zu erhöhen. Es ist klar, dass mit dem Vertrag das fossile Zeitalter zu Ende geht. Dies stärkt auch die Position von Umwelt­schutz­initiativen in vielen Ländern, die sich gegen neue Kohle­kraft­werke und andere Formen der fossilen Energie­erzeugung zur Wehr setzen.