Das Klimaabkommen von Paris
Am 12. Dezember 2015 wurde in Paris Geschichte geschrieben: 196 Staaten beschlossen einen völkerrechtlich bindenden Vertrag, um den Klimawandel zu bremsen und die Auswirkungen abzufedern.
Nach zähen Verhandlungen grenzte es nahezu an ein Wunder, dass am Ende der UN-Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 ein neues Klimaabkommen verabschiedet wurde. Im November 2016 konnte das Abkommen schließlich sogar in Rekordzeit in Kraft treten, nachdem es von mehr als 55 Prozent der Vertragsstaaten ratifiziert wurde, die für mindestens 55 Prozent des Ausstoßes globaler Treibhausgase verantwortlich sind.
Im Abkommen von Paris haben sich anders als im sogenannten Kyoto-Protokoll alle Länder verpflichtet, Beiträge zum Klimaschutz zu leisten, wenn auch in abgestufter Form. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass einige Entwicklungsländer, vor allem aber Schwellenländer wie China, in den letzten Jahren stark steigende Emissionen aufweisen. Ohne ihre Klimaschutzmaßnahmen ist die erforderliche Begrenzung der globalen Erwärmung nicht zu erreichen. Das Abkommen von Paris besteht aus einem rechtlich verbindlichen und einem nicht verbindlichen Teil. Ein Hauptgrund dafür ist, dass US-Präsident Barack Obama das Abkommen so ohne Zustimmung des von den Republikanern dominierten Kongresses in Kraft setzen konnte.
Trotzdem werden die Regierungen unter internationalem und meist auch nationalem Druck stehen, alle ihre Zusagen für den Klimaschutz einzuhalten. Nachdem sie 2020 unter Donald Trump aus dem Klimaabkommen ausgestiegen waren, sind die USA seit Januar 2021 wieder Vertragsstaat.
Gemeinsame aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten
In der Präambel des Abkommens wird vereinbart, dass die Vertragsparteien „beim Vorgehen gegen Klimaänderungen ihre jeweiligen Verpflichtungen im Hinblick auf die Menschenrechte, das Recht auf Gesundheit, die Rechte von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften, Migrantinnen und Migranten, Kindern, Menschen mit Behinderungen und besonders schutzbedürftigen Menschen und das Recht auf Entwicklung sowie die Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Rolle der Frau und die Gerechtigkeit zwischen den Generationen achten, fördern und berücksichtigen“.
In einem weiteren Absatz der Präambel wird betont, „wie wichtig es ist, die Integrität aller Ökosysteme einschließlich der Meere und den Schutz der biologischen Vielfalt“ zu gewährleisten. Auch die Bedeutung von Bildung, Ausbildung und öffentlichem Bewusstsein wird gewürdigt. In weiteren Abschnitten geht es um den Zusammenhang von Klimaschutz und der Beseitigung von Armut, um Ernährungssicherheit, gerechten Strukturwandel für die arbeitende Bevölkerung und menschenwürdige Arbeit. Von Menschenrechts- und Frauenorganisationen wird bedauert, dass der Menschenrechtsansatz und die Gender-Perspektive im Abkommen nicht so konsequent integriert sind, wie dies in Textentwürfen noch der Fall war.
UN-Klimakonferenzen
Einmal im Jahr treffen sich die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention zu UN-Klimakonferenzen, auch COPs (Conference of the Parties) genannt. Dort debattieren sie über Möglichkeiten, den Klimawandel und die globaler Erderwärmung effektiv zu bekämpfen und beschließen konkrete Maßnahmen.
Das Abkommen von Paris wurde auf der 21. COP beschlossen. Laut des Pariser Abkommens sollen die Vertragsstaaten alle fünf Jahre ihre nationalen Ziele neu festlegen und bei UN-Klimakonferenzen mitteilen. Die Angaben sollen eindeutig, transparent und verständlich sein. Allerdings ist es bisher nicht gelungen, sich auf verbindliche und vergleichbare Standards für die Formulierung der Ziele zu einigen.
Die jährlichen COPs sind mittlerweile zu Großereignissen geworden, wo neben Staatenvertretern zahlreiche Journalistinnen und Journalisten, Nichtregierungsorganisationen und Verbände anwesend sind.
In die Präambel und in verschiedene andere Absätze des Abkommens ist der Grundsatz der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ aufgenommen worden. Damit wird auf Drängen der Entwicklungs- und Schwellenländer daran erinnert, dass die Industrieländer eine historische Verantwortung für den Klimawandel und damit auch für den Klimaschutz tragen. Auch können wirtschaftlich schwache Entwicklungsländer nicht in gleicher Weise zu Klimaschutzmaßnahmen herangezogen werden wie Industrieländer, und sie benötigen für die Übernahme von Verantwortung finanzielle und technische Unterstützung.
Das fossile Zeitalter geht zu Ende
Als ein zentrales Ziel ist in das Abkommen aufgenommen worden, dass „der Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau gehalten wird und Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ (Artikel 2,1). Die Inselentwicklungsländer hätten sich gewünscht, das 1,5-Grad-Ziel eindeutiger im Abkommen zu verankern. Dass es überhaupt aufgenommen wurde, wird jedoch als großer Erfolg für sie gewertet.
Die Industrieländer müssen konkrete Ziele zur Verminderung des CO2-Ausstoßes formulieren, die übrigen Länder werden im Abkommen dazu ermutigt. Die nationalen Ambitionen sollen sich stetig steigern: „Die Anstrengungen aller Vertragsparteien werden im Laufe der Zeit eine Steigerung darstellen, wobei die Notwendigkeit anerkannt wird, die Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, bei der wirksamen Durchführung dieses Übereinkommens zu unterstützen.“ (Artikel 3) Die Staaten verpflichten sich also, ihre Klimaziele im Laufe der Zeit zu erhöhen. Es ist klar, dass mit dem Vertrag das fossile Zeitalter zu Ende geht. Dies stärkt auch die Position von Umweltschutzinitiativen in vielen Ländern, die sich gegen neue Kohlekraftwerke und andere Formen der fossilen Energieerzeugung zur Wehr setzen.