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Agenda 2030 für nach­haltige Entwicklung

Die Agenda 2030 versteht sich gemäß ihrer Präambel als ein globaler "Aktions­plan für die Menschen, den Planeten und den Wohl­stand", der den uni­versellen Frieden in größerer Frei­heit festigen möchte.

Das Symbol des Nachhaltigkeitsziels "Keine Armut" in Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York
Gipfeltreffen über die Ziele für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2015 (UN Photo/Cia Pak)

Am 25. September 2015 haben die Staats- und Regierungs­chefs der Mitglied­staaten der Vereinten Nationen auf dem UN-Nach­haltig­keits­gipfel in New York die sogenannte Agenda 2030 für nach­haltige Ent­wicklung beschlossen. Kern­element der Agenda 2030 sind die 17 Ziele für nach­haltige Ent­wicklung (Sustainable Development Goals - SDGs), die im Rahmen des Aktions­plans konkrete und über­prüf­bare Ziel­setzungen für eine nach­haltigere Ent­wicklung vorgeben.

Die Agenda 2030 steht unter dem Titel "Trans­formation unserer Welt" und verdeutlicht somit den Anspruch, grund­legende Ver­änderungen hin zu einer nach­haltigen Welt voran­zu­treiben. So strebt die Agenda 2030 zwar welt­weite Ent­wicklung an, bei­spiels­weise um Menschen aus Armut und Hunger zu befreien oder sie durch gute Arbeits­plätze an Wohl­stand teil­haben zu lassen, möchte diese jedoch in nach­haltige Bahnen lenken.

Grund­vorstellung der Agenda 2030 ist, dass eine nach­haltige Ent­wicklung und wahres Wohl­ergehen jenseits von reinem materiellen und finanziellen Wohl­stand nur dann möglich ist, wenn Umwelt und Klima geschützt und erhalten werden sowie alle Menschen gleich­berechtigt sind und nicht ausgebeutet werden. Entwicklung darf und kann nicht auf Kosten des Planeten oder der Lebens­umstände anderer Menschen und anderer Gesell­schaften erfolgen.

Der universelle Anspruch der Agenda 2030

Dabei verfolgt die Agenda 2030 einen universellen Anspruch, der alle Staaten der Welt zu ‘Entwicklungs­ländern’ mit Nach­hol­bedarf erklärt. Dies gilt auch für industrialisierte Länder wie Deutsch­land, die eine besondere Verant­wortung tragen, weil ihre Wirtschafts­weise oft auf der Aus­beutung anderer Regionen aufbaut. Länder wie Deutsch­land müssen nicht nur ihrer Verant­wortung nach einer Unter­stützung der welt­weiten Umsetzung der Agenda 2030 nach­kommen, sondern auch im eigenen Land Maß­nahmen zur besseren Erreichung zum Beispiel von Geschlechter­gerechtig­keit ergreifen.

Post-2015-Agenda

Die Agenda 2030 führt die vormals voneinander getrennten UN-Prozesse zu Nach­haltig­keit und Ent­wicklung zusammen. Auf der einen Seite steht der Prozess, der mit dem Welt­gipfel von Rio de Janeiro im Jahr 1992, auf der anderen Seite der Prozess, der mit der Verab­schiedung der Milleniums-Entwicklungsziele angestoßen worden ist. Die im Jahr 2000 beschlossenen Milleniums-Entwicklungsziele sind im Jahr 2015 aus­gelaufen und nach Abschluss einer mehrjährigen Verhandlungs­phase, die zunächst als Post-2015-Agenda bezeichnet wurde, im Rahmen der Agenda 2030 durch die neuen Ziele für nach­haltige Ent­wicklung ersetzt worden.

Das Hochrangige Politische Forum für Nach­haltige Entwicklung (HLPF)

Das Hoch­rangige Politische Forum für Nach­haltige Entwicklung (High-level Political Forum on Sustainable Development - HLPF) ist die wichtigste Platt­form der Vereinten Nationen für nach­haltige Entwicklung und spielt eine zentrale Rolle bei der Verfolgung und Über­prüfung der Agenda 2030 und der SDGs auf globaler Ebene.

Die Ein­richtung des HLPF wurde 2012 mit dem Abschluss­dokument der Konferenz der Vereinten Nationen für nach­haltige Entwicklung (Rio+20) "The Future We Want" beschlossen. Es ersetzt die Kommission für nach­haltige Entwicklung, die es seit 1993 gegeben hatte.

Das Forum tagt jährlich unter der Schirm­herrschaft des Wirtschafts- und Sozial­rats (Economic and Social Council - ECOSOC) für acht Tage. Alle vier Jahre tritt es unter der Schirm­herrschaft der General­versammlung für zwei Tage auf Ebene der Staats- und Regierungs­chefs zusammen. Das nächste Mal wird dies im September 2027 der Fall sein.

Um den Umsetzungs­stand der Agenda 2030 zu über­prüfen, sind alle Mitglied­staaten aufgefordert, regelmäßige und umfassende Über­prüfungen der Fort­schritte auf nationaler und sub­nationaler Ebene durchzuführen. Diese sogenannten Voluntary National Reviews dienen als Grund­lage für die regel­mäßige Über­prüfung durch das HLPF und unter­stützen wechsel­seitiges Lernen.