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Ziel 1: Armut in all ihren Formen und überall beenden

Keine Armut

Das erste und weiterhin wichtigste der Entwicklungsziele ist es, bis 2030 jegliche Armut weltweit zu beseitigen. Zentral ist es dabei, extreme Armut aus der Welt zu schaffen (Unterziel 1). Extrem arm ist jemand, der von weniger als 2,15 Dollar am Tag leben muss. Lange lag die von der Weltbank definierte Armutsgrenze bei 1,90 Dollar.

Trend: Setzte sich ab 2015 zunächst der Rückgang der extremen Armut, wenn auch verlangsamt, fort (1990: 36 Prozent, 2010: 16 Prozent, 2015: 10 Prozent, 2018: 8,6 Prozent), kehrte sich dieser Trend ab 2019 mit der Covid-19-Krise wieder um. Etwa 90 Millionen Menschen mehr als vorhergesagt lebten 2020 in extremer Armut und dieser Rückschritt wird nur langsam aufgeholt (2021: 8,8 Prozent). Sollte sich der Trend so fortsetzen, wären 2030 immer noch 575 Millionen Menschen (7 Prozent) von extremer Armut betroffen.

Unterziele Armut

  1. Die extreme Armut überall auf der Welt und für alle Menschen beseitigen. Extreme Armut wird gegenwärtig definiert als der Anteil der Menschen, die mit weniger als 2,15 US-Dollar pro Tag auskommen müssen
  2. Den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte senken
  3. Den nationalen Gegebenheiten entsprechende Sozialschutzsysteme und -maßnahmen für alle umsetzen, einschließlich eines Basisschutzes, und eine breite Versorgung der Armen und Schwachen erreichen
  4. Sicherstellen, dass alle Männer und Frauen, insbesondere die Armen und Schwachen, die gleichen Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen sowie Zugang zu grundlegenden Diensten, Grundeigentum und Verfügungsgewalt über Grund und Boden und sonstigen Vermögensformen, Erbschaften, natürlichen Ressourcen, geeigneten neuen Technologien und Finanzdienstleistungen einschließlich Mikrofinanzierung haben
  5. Die Widerstandsfähigkeit der Armen und der Menschen in prekären Situationen erhöhen und ihre Exposition und Anfälligkeit gegenüber klimabedingten Extremereignissen und anderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Schocks und Katastrophen verringern.

Ziel 2: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern

Keine Hungersnot

Alle Menschen sollen bis 2030 „ganzjährig Zugang zu sicheren, nährstoffreichen und ausreichenden Nahrungsmitteln haben“. Obwohl bereits heute genügend Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, haben immer noch nicht alle Menschen Zugang zu ihnen. Ebenso sollen alle Formen der Mangelernährung beseitigt sowie die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen der kleinen Nahrungsmittelproduzenten verdoppelt werden.

Trend: Hunger ist weltweit wieder auf dem Vormarsch und Unterernährung betrifft weiterhin Millionen von Kindern. Die COVID-19-Pandemie und der russische Angriffskrieg haben tiefgreifende Auswirkungen auf Hunger und Ernährungssicherheit, ausgelöst durch Unterbrechungen der Lebensmittelversorgungsketten, Einkommensverlusten, zunehmende sozialen Ungleichheiten, veränderte Agrarbedingungen und enorme Preissteigerungen. Im Jahr 2022 waren weltweit zwischen 691 und 783 Millionen Menschen von Hunger betroffen, was einem Anstieg von 122 Millionen im Vergleich zu 2019 entspricht. Am stärksten betroffen sind afrikanische Länder: ein Fünftel der afrikanischen Bevölkerung ist unterernährt (mehr als 256 Millionen Menschen).

Unterziele Hunger

  1. Den Hunger beenden und sicherstellen, dass alle Menschen, insbesondere die Armen und Menschen in prekären Situationen, einschließlich Kleinkindern, ganzjährig Zugang zu ausreichend sicheren und nährstoffreichen Nahrungsmitteln haben
  2. Alle Formen der Fehlernährung beenden, einschließlich dadurch, dass die international vereinbarten Zielvorgaben in Bezug auf Wachstumshemmung und Auszehrung bei Kindern unter 5 Jahren bis 2025 erreicht werden, sowie den Ernährungsbedürfnissen von heranwachsenden Mädchen, schwangeren und stillenden Frauen und älteren Menschen Rechnung getragen wird
  3. Die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Nahrungsmittelproduzenten, insbesondere von Frauen, Angehörigen indigener Völker, landwirtschaftlichen Familienbetrieben, Weidetierhaltern und Fischern verdoppeln, unter anderem durch den sicheren und gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, anderen Produktionsressourcen und Betriebsmitteln, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Möglichkeiten für Wertschöpfung und außerlandwirtschaftliche Beschäftigung
  4. Die Nachhaltigkeit der Systeme der Nahrungsmittelproduktion sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Methoden anwenden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern
  5. Bis 2030 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen sowie Nutz- und Haustieren und ihren wildlebenden Artverwandten bewahren, unter anderem durch gut verwaltete und diversifizierte Saatgut- und Pflanzenbanken auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene, und den Zugang zu den Vorteilen aus der Nutzung der genetischen Ressourcen und des damit verbundenen traditionellen Wissens sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart

Ziel 3: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern

Gute Gesundheitsversorgung

Bis 2030 soll die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100.000 Lebendgeburten sinken. Vermeidbare Todesfälle bei Neugeborenen und Kindern unter fünf Jahren sollen verhindert werden. In den Zielvorgaben sind die Beseitigung der Aids-, Tuberkulose- und Malaria-Epidemien sowie der vernachlässigten Tropenkrankheiten von besonderer Bedeutung, ebenso der Zugang zu einer Gesundheitsversorgung für alle.

Trend: Erhebliche Fortschritte konnten bei der Verlängerung der Lebenserwartung, der Verringerung der Mütter- und Kindersterblichkeit und der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten erzielt werden. Die weltweite Sterblichkeitsrate bei Kindern unter 5 Jahren wurde in den Jahren 2000 bis 2021halbiert – sie sank von 76 auf 38 Todesfälle pro 1 000 Lebendgeburten. Weltweit wurden 86 Prozent der Geburten von qualifiziertem Gesundheitspersonal, einschließlich Ärzten und Ärztinnen, Pflegefachkräften und Hebammen, unterstützt, so die Daten von 2015 bis 2022. Eine deutliche Verbesserung gegenüber 69 Prozent im Jahr 2012. Der Zugang zu grundlegender Gesundheitsversorgung hat sich in allen Regionen und Einkommensgruppen verbessert: Der Universal Health Coverage Service Index stieg von einem Durchschnittswert von 45 (von 100) im Jahr 2000 auf 68 im Jahr 2021.

Unterziele Gesundes Leben

  1. Bis 2030 die weltweite Müttersterblichkeit auf unter 70 je 100 000 Lebendgeburten senken
  2. Bis 2030 den vermeidbaren Todesfällen bei Neugeborenen und Kindern unter fünf Jahren ein Ende setzen. Ziel ist es, die Sterblichkeit bei Neugeborenen mindestens auf zwölf je 1 000 Lebendgeburten und bei Kindern unter fünf Jahren mindestens auf 25 je 1.000 Lebendgeburten zu senken
  3. Bis 2030 die Aids-, Tuberkulose- und Malariaepidemien und die vernachlässigten Tropenkrankheiten beseitigen und Hepatitis, durch Wasser übertragene Krankheiten und andere übertragbare Krankheiten bekämpfen
  4. Bis 2030 die vorzeitige Sterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern
  5. Die Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol, verstärken
  6. Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung, einschließlich Familienplanung, Information und Aufklärung gewährleisten und reproduktiven Gesundheit in nationale Strategien und Programme einbeziehen
  7. Die allgemeine Gesundheitsversorgung für alle erreichen, einschließlich der Absicherung gegen finanzielle Risiken, des Zugangs zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten und des Zugangs zu sicheren, wirksamen, hochwertigen und bezahlbaren unentbehrlichen Arzneimitteln und Impfstoffen
  8. Bis 2030 die Zahl der Todesfälle und Erkrankungen aufgrund gefährlicher Chemikalien und der Verschmutzung und Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden erheblich verringern

Ziel 4: Inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern

Hochwertige Bildung

Die wichtigste Zielvorgabe besagt, dass bis 2030 sichergestellt werden soll, „dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen“. In weiteren Zielvorgaben werden Maßstäbe für Vorschulerziehung sowie Hochschul- und Berufsbildung formuliert.

Trend: Trotz erheblicher Fortschritte beim Zugang zu Bildung waren im Jahr 2021 noch immer 244 Millionen Kinder und Jugendliche (im Alter von 6 bis 17 Jahren) nicht beschult. Mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen erfüllten nicht die Mindestanforderungen bei Lese- und Mathematikkenntnissen. Im Jahr 2020 waren rund 773 Millionen Erwachsene Analphabeten; zwei Drittel von ihnen Frauen. Trotzdem kürzten schätzungsweise 65 Prozent der Regierungen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen und 35 Prozent in Ländern mit hohem und mittlerem Einkommen während der Pandemie die Mittel für Bildung.

Unterziele Bildung

  1. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen, die zu brauchbaren und effektiven Lernergebnissen führt
  2. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten, damit sie auf die Grundschule vorbereitet sind
  3. Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung, einschließlich universitärer Bildung, gewährleisten
  4. Bis 2030 die Zahl der Jugendlichen und Erwachsenen wesentlich erhöhen, die über die entsprechenden Qualifikationen einschließlich fachlicher und beruflicher Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen
  5. Bis 2030 geschlechtsspezifische Disparitäten in der Bildung beseitigen und den gleichberechtigen Zugang der Schwachen in der Gesellschaft, namentlich von Menschen mit Behinderungen, Angehörigen indigener Völker und Kindern in prekären Situationen, zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleisten
  6. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Jugendlichen und ein erheblicher Anteil der männlichen und weiblichen Erwachsenen lesen, schreiben und rechnen lernen
  7. Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung

Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

Gleichberechtigung der Geschlechter

Zu den wesentlichen Anliegen gehört, alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beenden und die Gewalt gegen sie zu beseitigen. Weitere Zielvorgaben befassen sich mit individuellen Formen der geschlechtsspezifischen Diskriminierung, wie beispielweise Zwangsheirat, fehlende Chancengleichheit bei dem Erlangen von Führungspositionen und ungleiche Rechte auf wirtschaftliche Ressourcen.

Trend: Trotz einiger Fortschritte, zum Beispiel dem Rückgang von Genitalverstümmelungen und frühen Verheiratungen, ist die Bilanz ernüchternd. Strukturelle Hürden – rechtliche Diskriminierung und benachteiligende, soziale Normen – behindern dringend nötige Fortschritte. Beispielsweise sind Frauen in politischen Führungspositionen weiterhin unterrepräsentiert: Im Januar 2023 lag der Anteil der Frauen in nationalen Parlamenten bei durchschnittlich 26,5 Prozent, verglichen mit 19 Prozent im Jahr 2010.

Unterziele Geschlechtergleichstellung

  1. Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden
  2. Alle Formen von Gewalt gegen alle Frauen und Mädchen im öffentlichen und im privaten Bereich beseitigen, einschließlich des Menschenhandels und sexueller und anderer Formen der Ausbeutung
  3. Alle schädlichen Praktiken wie Kinderheirat, Frühverheiratung und Zwangsheirat sowie die Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen beseitigen
  4. Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und Infrastrukturen, Sozialschutzmaßnahmen und die Förderung geteilter Verantwortung innerhalb des Haushalts und der Familie entsprechend den nationalen Gegebenheiten anerkennen und wertschätzen
  5. Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen
  6. Den allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten gewährleisten, wie im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, Aktionsplattform von Beijing und den Ergebnisdokumenten ihrer Überprüfungskonferenzen vereinbart

Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen

Bis 2030 soll der Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser sowie einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung für alle verwirklicht werden. In weiteren Zielvorgaben geht es unter anderem um die Verbesserung der Wasserqualität, die Effizienz der Wassernutzung und den Schutz wasserverbundener Ökosysteme.

Trend: Zwischen 2015 und 2022 stieg der Anteil der Weltbevölkerung, der Zugang zu sicheren Trinkwasserversorgungen hat, von 69 Prozent auf 73 Prozent. Trotz dieses Fortschritts verfügten im Jahr 2022 immer noch 2,2 Milliarden Menschen nicht über eine sichere Trinkwasserversorgung, darunter 703 Millionen Menschen, die nicht einmal über eine Grundversorgung mit Trinkwasser verfügten. Der Anteil der Weltbevölkerung, der mit sanitären Einrichtungen versorgt ist, stieg von 47,1 Prozent im Jahr 2015 auf 57 Prozent im Jahr 2022. Allerdings verfügten im Jahr 2022 immer noch 3,5 Milliarden Menschen nicht über eine sichere sanitäre Versorgung, darunter 1,5 Milliarden Menschen, die nicht einmal über eine sanitäre Grundversorgung verfügten.

Unterziele Sauberes Wasser

  1. Bis 2030 den allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle erreichen
  2. Bis 2030 den Zugang zu einer angemessenen und gerechten Sanitärversorgung und Hygiene für alle erreichen und der Notdurftverrichtung im Freien ein Ende setzen, unter besonderer Beachtung der Bedürfnisse von Frauen und Mädchen und von Menschen in prekären Situationen
  3. Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern
  4. Bis 2030 die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren wesentlich steigern und eine nachhaltige Entnahme und Bereitstellung von Süßwasser gewährleisten, um der Wasserknappheit zu begegnen und die Zahl der unter Wasserknappheit leidenden Menschen erheblich zu verringern
  5. Bis 2030 auf allen Ebenen eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen umsetzen, gegebenenfalls auch mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit
  6. Bis 2020 wasserverbundene Ökosysteme schützen und wiederherstellen, darunter Berge, Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse, Grundwasserleiter und Seen

Ziel 7: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern

Erneuerbare Energie

Der allgemeine Zugang zu Energiedienstleistungen soll bis 2030 gesichert werden. Dabei soll der Anteil erneuerbarer Energie deutlich erhöht werden. Gleichzeitig soll die Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppelt werden.

Trend: Der Zugang zu Energiedienstleistungen hat sich in den ärmsten Ländern verbessert, die Energieeffizienz nimmt weiter zu und der Anteil von erneuerbarer Energie hat sich erhöht. Die weltweite Stromversorgungsquote verbesserte sich von 87 Prozent im Jahr 2015 auf 91 Prozent im Jahr 2021, wobei 800 Millionen Menschen zum ersten Mal Strom erhielten. Allerdings waren 2021 immer noch 675 Millionen Menschen ohne Zugang zu Strom. Es sind darüber hinaus weitaus höhere Anstrengungen erforderlich, um den Anteil von erneuerbaren Energien zu erhöhen.

Unterziele Bezahlbare und saubere Energie

  1. Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern
  2. Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen
  3. Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln

Ziel 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum

Großes Gewicht wird auf Fragen des nachhaltigen Wirtschaftswachstums und der Beschäftigung gelegt. Ein hohes Wirtschaftswachstum wird vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern für erforderlich gehalten, mindestens sieben Prozent im Jahr. Für alle Länder werden höhere wirtschaftliche Produktivität und Ressourceneffizienz angestrebt. Andere Zielvorgaben befassen sich mit menschenwürdigen Arbeitsplätzen, einer produktiven Vollbeschäftigung, der Beendigung von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel sowie dem Schutz der Arbeitsrechte.

Trend: Schon vor dem Ausbruch der Pandemie hatte sich das weltweite Wirtschaftswachstum verlangsamt. COVID-19 brachte die Produktivität auf der ganzen Welt zum Erliegen und verursachte die schlimmste Rezession seit der Weltwirtschaftskrise 1929. Im Jahr 2020 gingen 255 Millionen Vollzeitarbeitsplätze verloren – etwa viermal so viele wie während der globalen Finanzkrise 2009. Seit 2020 konnte sich die wirtschaftliche Lage allerdings wieder erholen. So lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2020 noch bei 6,6 Prozent und fiel im Jahr 2022 auf 5,4 Prozent.

Unterziele Arbeit und Wirtschaft

  1. Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten
  2. Eine höhere wirtschaftliche Produktivität durch Diversifizierung, technologische Modernisierung und Innovation erreichen, einschließlich durch Konzentration auf mit hoher Wertschöpfung verbundene und arbeitsintensive Sektoren
  3. Entwicklungsorientierte Politiken fördern, die produktive Tätigkeiten, die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze, Unternehmertum, Kreativität und Innovation unterstützen, und die Formalisierung und das Wachstum von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen unter anderem durch den Zugang zu Finanzdienstleistungen begünstigen
  4. Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen
  5. Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschließlich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen
  6. Bis 2020 den Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern
  7. Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen
  8. Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer fördern, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen
  9. Bis 2030 Politiken zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus erarbeiten und umsetzen, der Arbeitsplätze schafft und die lokale Kultur und lokale Produkte fördert
  10. Die Kapazitäten der nationalen Finanzinstitutionen stärken, um den Zugang zu Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für alle zu begünstigen und zu erweitern

Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovation unterstützen

Innovation und Infrastruktur

Es wird angestrebt, eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, um so wirtschaftliche Entwicklung und menschliches Wohlergehen zu unterstützen. Insbesondere in Ländern des Globalen Südens sollen kleine Industriebetriebe einen besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen, Wertschöpfungsketten und Märkten erhalten.

Trend: Während die Finanzierung der wirtschaftlichen Infrastruktur in Ländern des globalen Südens gestiegen ist und Fortschritte bei der Mobilvernetzung erzielt wurden, stehen die am wenigsten entwickelten Länder vor großen Herausforderungen. Besonders groß sind diese Herausforderungen, wenn es darum geht, den Anteil des verarbeitenden Gewerbes am Bruttoinlandsprodukt bis 2030 zu verdoppeln und ausreichende Investitionen in Forschung und Entwicklung zu tätigen. Die Pandemie traf das verarbeitende Gewerbe härter als die globale Finanzkrise 2008 und führte zu einem Produktionsrückgang von 6,8 Prozent im Jahr 2020 verglichen zum Vorjahr. Im Folgejahr betrug das Produktionswachstum bereits wieder 7,2 Prozent, 2022 allerdings nur 3,3 Prozent.

Unterziele Industrie, Innovation und Infrastruktur

  1. Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen
  2. Eine inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln
  3. Insbesondere in den Ländern des Globalen Südens den Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbaren Krediten, und ihre Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen
  4. Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen
  5. Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Ländern des globalen Südens ausbauen und zu diesem Zweck unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen

Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Weniger Ungleichheiten

Eine wichtige Zielvorgabe lautet: „Bis 2030 ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung zu erreichen.“ Angestrebt wird außerdem eine „verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen“.

Trend: Die Einkommensungleichheit nimmt in vielen Teilen der Welt weiter zu. Laut Hochrechnungen dürfte die Ungleichheit zwischen den Ländern um 1,2 % (2017-2021) und damit erstmals seit einer Generation gestiegen sein. Der Abbau von Einkommensunterschieden muss stärker in den Vordergrund gerückt werden.

Unterziele Weniger Ungleichheiten

  1. Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten
  2. Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern
  3. Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht
  4. Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen
  5. Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken
  6. Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen
  7. Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik

Ziel 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Nachhaltige Städte und Gemeinden

 „Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren.“ Dazu gehören ein Verkehrssystem für alle, eine partizipative Siedlungsplanung, ein verbesserter Katastrophenschutz, eine Verminderung der Umweltbelastung und eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels.

Trend: Die Pandemie hat einkommensschwache Haushalte unverhältnismäßig stark betroffen. Zwischen 2014 und 2020 ist der Anteil der städtischen Bevölkerung, der in Slums lebt, weltweit von 25,4 Prozent auf 24,2 Prozent leicht gesunken, was dennoch mehr als einer Milliarde Slumbewohnern und -bewohnerinnen entspricht. Zudem ist zu erwarten, dass diese Zahl in den nächsten 30 Jahren  deutlich ansteigen wird. Es sind dringend Maßnahmen erforderlich, um die Luftqualität in Städten sowie den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln und zu bezahlbarem Wohnraum zu verbessern.

Unterziele Städte

  1. Bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum und zur Grundversorgung für alle sicherstellen und Slums sanieren
  2. Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen
  3. Bis 2030 die Verstädterung inklusiver und nachhaltiger gestalten und die Kapazitäten für eine partizipatorische, integrierte und nachhaltige Siedlungsplanung und -steuerung in allen Ländern verstärken
  4. Die Anstrengungen zum Schutz und zur Wahrung des Weltkultur- und -naturerbes verstärken
  5. Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen
  6. Bis 2030 die von den Städten ausgehende Umweltbelastung pro Kopf senken, unter anderem mit besonderer Aufmerksamkeit auf der Luftqualität und der kommunalen und sonstigen Abfallbehandlung
  7. Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu sicheren, inklusiven und zugänglichen Grünflächen und öffentlichen Räumen gewährleisten, insbesondere für Frauen und Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Nachhaltiger Konsum und Produktion

Zur Umsetzung dieses Ziels „sind an der Spitze die entwickelten Länder“ gefordert, während die Entwicklungsländer entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Kapazitäten Maßnahmen ergreifen sollen. Als wichtige Themen werden dabei die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen, eine Halbierung der Nahrungsmittelverschwendung und ein umweltverträglicher Umgang mit Chemikalien und Abfällen aufgeführt. Angestrebt wird auch eine allmähliche Abschaffung der schädlichen Subventionen für fossile Brennstoffe.

Trend: Der weltweite Materialverbrauch hat rapide zugenommen, ebenso wie der CO2-Fußabdruck pro Kopf, was die Erreichung dieses Ziels ernsthaft gefährdet. Dringende Maßnahmen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass der aktuelle Materialbedarf nicht zu einer übermäßigen Beanspruchung der natürlichen Ressourcen führt. Der weltweite Materialverbrauch belief sich auf 95,1 Milliarden Tonnen im Jahr 2019, verglichen mit 87 Milliarden im Jahr 2015 und 27 Milliarden im Jahr 1970. Zudem hat die globale Energiekrise, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg, dazu geführt, dass fossile Energien wieder stärker gefördert werden.

Unterziele Konsum und Produktion

  1. Den 10-Jahres-Programmrahmen für nachhaltigen Konsum- und Produktionsmuster umsetzen, wobei alle Länder, an der Spitze die entwickelten Länder, Maßnahmen ergreifen, unter Berücksichtigung des Entwicklungsstands und der Kapazitäten der Entwicklungsländer
  2. Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen
  3. Bis 2030 die weltweite Nahrungsmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren und die Nahrungsmittelverluste verringern, die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden – einschließlich Nachernteverlusten 
  4. Bis 2030 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken
  5. Bis 2030 das Abfallaufkommen durch Vermeidung, Verminderung, Wiederverwertung und Wiederverwendung deutlich verringern
  6. Die Unternehmen, insbesondere große und transnationale Unternehmen, dazu ermutigen, nachhaltige Verfahren einzuführen und in ihre Berichterstattung Nachhaltigkeitsinformationen aufzunehmen
  7. In der öffentlichen Beschaffung nachhaltige Verfahren fördern, im Einklang mit den nationalen Politiken und Prioritäten
  8. Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur verfügen

Ziel 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

Maßnahmen zum Klimaschutz

Es gilt, wie in einer Zielvorgabe formuliert, „die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern“ zu stärken. Dafür müssen Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbezogen werden. Ausdrücklich wird an die Verpflichtung der entwickelten Länder erinnert, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für den Klimaschutz in Entwicklungsländern aufzubringen.

Trend: Mit steigenden Treibhausgasemissionen vollzieht sich der Klimawandel schneller als erwartet und seine Auswirkungen sind weltweit deutlich zu spüren. Steigende Treibhausgasemissionen treiben den Klimawandel voran. Im Jahr 2022 erreichten die Treibhausgaskonzentrationen mit 417,07 pp,m(gegenüber 414,7 ppm im Vorjahr und 400,1 ppm im Jahr 2015) einen neuen Höchststand. Um die Emissionsziele für 2030 zu erreichen, die mit dem 2°C- bzw. dem 1,5°C-Ziel vereinbar sind, müssen die Emissionen rasch reduziert werden.

Unterziele Klimawandel

  1. Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken
  2. Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen
  3. Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern

Ziel 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen

Leben unter dem Wasser

Bis 2025 sollen alle Arten der Meeresverschmutzung gestoppt oder erheblich verringert werden. Außerdem sollen die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaftet und die Versauerung der Ozeane bekämpft werden. Angestrebt werden auch eine wirksame Regelung der Fangtätigkeit und die Beendigung der Überfischung.

Trend: Die negativen Auswirkungen der Überfischung und die zunehmende Versauerung der Ozeane aufgrund des Klimawandels schreiten voran. Die Zahl der Todeszonen im Meer – sauerstoffarme Gebiete, in denen kaum noch Leben möglich ist – ist von rund 400 im Jahr 2008 auf etwa 700 im Jahr 2020 gestiegen. Die politischen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Meeresressourcen auf allen Ebenen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen.

Unterziele Leben unter Wasser

  1. Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung verhüten und erheblich verringern, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung
  2. Bis 2020 die Meeres- und Küstenökosysteme nachhaltig bewirtschaften und schützen, um unter anderem durch Stärkung ihrer Resilienz erhebliche nachteilige Auswirkungen zu vermeiden, und Maßnahmen zu ihrer Wiederherstellung ergreifen, damit die Meere wieder gesund und produktiv werden
  3. Die Versauerung der Ozeane auf ein Mindestmaß reduzieren und ihre Auswirkungen bekämpfen, unter anderem durch eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit auf allen Ebenen
  4. Bis 2020 die Fangtätigkeit wirksam regeln und die Überfischung, die illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei und zerstörerische Fangpraktiken beenden und wissenschaftlich fundierte Bewirtschaftungspläne umsetzen, um die Fischbestände in kürzestmöglicher Zeit mindestens auf einen Stand zurückzuführen, der den höchstmöglichen Dauerertrag unter Berücksichtigung ihrer biologischen Merkmale sichert
  5. Bis 2020 mindestens 10 Prozent der Küsten- und Meeresgebiete im Einklang mit dem nationalen Recht und dem Völkerrecht und auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Informationen erhalten
  6. Bis 2020 bestimmte Formen der Fischereisubventionen untersagen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen, Subventionen abschaffen, die zu illegaler, ungemeldeter und unregulierter Fischerei beitragen, und keine neuen derartigen Subventionen einführen, in Anerkennung dessen, dass eine geeignete und wirksame besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder einen untrennbaren Bestandteil der im Rahmen der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen über Fischereisubventionen bilden sollte
  7. Bis 2030 die sich aus der nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen ergebenden wirtschaftlichen Vorteile für die kleinen Inselentwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder erhöhen, namentlich durch nachhaltiges Management der Fischerei, der Aquakultur und des Tourismus

Ziel 15: Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen

Leben an Land

Bis 2020 soll eine nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme sowie der Wälder erreicht werden. Ebenso werden eine Bekämpfung der Wüstenbildung und die Erhaltung der Bergökosysteme angestrebt. Um den Verlust der biologischen Vielfalt zu beenden, sollen bedrohte Arten geschützt und ihr Aussterben verhindert werden.

Trend: Die Bodendegradation hält an, der Verlust der biologischen Vielfalt ist alarmierend, und das illegale Wildern und der illegale Handel mit wildlebenden Tieren sowie das Abholzen von Wäldern verhindern weiterhin den Schutz von lebenswichtigen Ökosysteme und Arten. Der Rote-Liste-Index, der das Risiko des Aussterbens von Arten misst, erfasst derzeit mehr als 150 300 Arten. Von diesen werden beinahe 42 100 Arten in Bedrohungskategorien eingestuft. Das Artensterben scheint unaufhaltsam fortzuschreiten. 

Unterziele Leben an Land

  1. Bis 2020 im Einklang mit den Verpflichtungen aus internationalen Übereinkünften die Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land- und Binnensüßwasser-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen gewährleisten, insbesondere der Wälder, der Feuchtgebiete, der Berge und der Trockengebiete
  2. Bis 2020 die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen und die Aufforstung und Wiederaufforstung weltweit beträchtlich erhöhen
  3. Bis 2030 die Wüstenbildung bekämpfen, die geschädigten Flächen und Böden einschließlich der von Wüstenbildung, Dürre und Überschwemmungen betroffenen Flächen sanieren und eine bodendegradationsneutrale Welt anstreben
  4. Bis 2030 die Erhaltung der Bergökosysteme einschließlich ihrer biologischen Vielfalt sicherstellen, um ihre Fähigkeit zur Erbringung wesentlichen Nutzens für die nachhaltige Entwicklung zu stärken
  5. Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
  6. Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile und den angemessenen Zugang zu diesen Ressourcen fördern, wie auf internationaler Ebene vereinbart
  7. Dringend Maßnahmen ergreifen, um der Wilderei und dem Handel mit geschützten Pflanzen- und Tierarten ein Ende zu setzen und dem Problem des Angebots illegaler Produkte aus wildlebenden Pflanzen und Tieren und der Nachfrage danach zu begegnen
  8. Bis 2020 Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren und die prioritären Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen
  9. Bis 2020 Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die nationalen und lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen

Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen

Frieden und Gerechtigkeit

Um dieses Ziel zu erreichen, sollen alle Formen von Gewalt verringert und Rechtsstaatlichkeit gewährleistet werden, wozu auch der Aufbau leistungsfähiger Institutionen gehört. Ebenso gilt es, bis 2030 die illegalen Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern.

Trend: Die Fortschritte bei der Beendigung von Gewalt, der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und der Stärkung von Institutionen sind uneinheitlich. Ende 2022 war etwa ein Prozent der Weltbevölkerung – 108,4 Millionen Menschen – aufgrund von Verfolgung oder kriegerischen Konflikten gewaltsam vertrieben worden, besonders aufgrund des russischen Angriffskrieges ist diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren deutlich gestiegen. Die COVID-19-Pandemie hat Ungleichheit und Diskriminierung offengelegt und verschärft, wobei Kinder besonders gefährdet sind. Die Erholung von der Krise und eine nachhaltige Entwicklung müssen auf einem Fundament aus Frieden, Stabilität, Achtung der Menschenrechte, wirksamen Regierungen und Rechtsstaatlichkeit aufbauen.

Unterziele Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

  1. Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern
  2. Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder beenden
  3. Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten
  4. Bis 2030 illegale Finanz- und Waffenströme deutlich verringern, die Wiedererlangung und Rückgabe gestohlener Vermögenswerte verstärken und alle Formen der organisierten Kriminalität bekämpfen
  5. Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich reduzieren
  6. Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
  7. Dafür sorgen, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist
  8. Die Teilhabe der Entwicklungsländer an den globalen Lenkungsinstitutionen erweitern und verstärken
  9. Bis 2030 insbesondere durch die Registrierung der Geburten dafür sorgen, dass alle Menschen eine rechtliche Identität haben
  10. Den öffentlichen Zugang zu Informationen gewährleisten und die Grundfreiheiten schützen, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und völkerrechtlichen Übereinkünften

Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung stärken

Die Industrieländer werden aufgefordert, ihre Zusagen von öffentlicher Entwicklungshilfe einzuhalten, insbesondere die Bereitstellung von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für diese Aufgaben. Gefördert werden soll eine verstärkte Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation. Zu den Zielvorgaben gehört es auch, ein gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation zu schaffen.

Trend: Wesentliche Herausforderungen bleiben bestehen: Die Pandemie hat die ohnehin schon wackeligen multilateralen und globalen Partnerschaften weiter auf die Probe gestellt. Im Jahr 2020 gingen die privaten Direktinvestitionen um 40 Prozent zurück, stiegen aber bereits 2021 wieder um 64% im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings verlief der Anstieg je nach Region unterschiedlich stark. Weiterhin müssen private Investitionen auf die Nachhaltigkeitsziele abgestimmt werden. Eine verstärkte internationale Zusammenarbeit ist erforderlich zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele.

Unterziele Globale Partnerschaften

  1. Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern
  2. Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von vielen entwickelten Ländern eingegangenen Verpflichtung, die Zielvorgabe von 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe zugunsten der Entwicklungsländer und 0,15 bis 0,20 Prozent zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder zu erreichen; den Gebern öffentlicher Entwicklungshilfe wird nahegelegt, die Bereitstellung von mindestens 0,20 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder als Zielsetzung zu erwägen
  3. Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren
  4. Den Entwicklungsländern dabei behilflich sein, durch eine koordinierte Politik zur Förderung der Schuldenfinanzierung, der Entschuldung beziehungsweise der Umschuldung die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung zu erreichen, und das Problem der Auslandsverschuldung hochverschuldeter armer Länder angehen, um die Überschuldung zu verringern
  5. Investitionsförderungssysteme für die am wenigsten entwickelten Länder beschließen und umsetzen
  6. Die regionale und internationale Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und Dreieckskooperation im Bereich Wissenschaft, Technologie und Innovation und den Zugang dazu verbessern und den Austausch von Wissen zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen verstärken, unter anderem durch eine bessere Abstimmung zwischen den vorhandenen Mechanismen, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, und durch einen globalen Mechanismus zur Technologieförderung
  7. Die Entwicklung, den Transfer, die Verbreitung und die Diffusion von umweltverträglichen Technologien an die Entwicklungsländer zu gegenseitig vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern
  8. Die Technologiebank und den Mechanismus zum Kapazitätsaufbau für Wissenschaft, Technologie und Innovation für die am wenigsten entwickelten Länder bis 2017 vollständig operationalisieren und die Nutzung von Grundlagentechnologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, verbessern
  9. Die internationale Unterstützung für die Durchführung eines effektiven und gezielten Kapazitätsaufbaus in den Entwicklungsländern verstärken, um die nationalen Pläne zur Umsetzung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, namentlich im Rahmen der Nord-Süd- und Süd-Süd-Zusammenarbeit und der Dreieckskooperation
  10. Ein universales, regelgestütztes, offenes, nichtdiskriminierendes und gerechtes multilaterales Handelssystem unter dem Dach der Welthandelsorganisation fördern, insbesondere durch den Abschluss der Verhandlungen im Rahmen ihrer Entwicklungsagenda von Doha
  11. Die Exporte der Entwicklungsländer deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick darauf, den Anteil der am wenigsten entwickelten Länder an den weltweiten Exporten bis 2020 zu verdoppeln
  12. Die rasche Umsetzung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs auf dauerhafter Grundlage für alle am wenigsten entwickelten Länder im Einklang mit den Beschlüssen der Welthandelsorganisation erreichen, unter anderem indem sichergestellt wird, dass die für Importe aus den am wenigsten entwickelten Ländern geltenden präferenziellen Ursprungsregeln transparent und einfach sind und zur Erleichterung des Marktzugangs beitragen
  13. Die globale makroökonomische Stabilität verbessern, namentlich durch Politikkoordinierung und Politikkohärenz
  14. Die Politikkohärenz zugunsten nachhaltiger Entwicklung verbessern
  15. Den politischen Spielraum und die Führungsrolle jedes Landes bei der Festlegung und Umsetzung von Politiken zur Armutsbeseitigung und für nachhaltige Entwicklung respektieren
  16. Die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung ausbauen, ergänzt durch Multi-Akteur-Partnerschaften zur Mobilisierung und zum Austausch von Wissen, Fachkenntnissen, Technologie und finanziellen Ressourcen, um die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern zu unterstützen
  17. Die Bildung wirksamer öffentlicher, öffentlich-privater und zivilgesellschaftlicher Partnerschaften aufbauend auf den Erfahrungen und Mittelbeschaffungsstrategien bestehender Partnerschaften unterstützen und fördern
  18. Bis 2020 die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Entwicklungsländer und namentlich die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselentwicklungsländer erhöhen, mit dem Ziel, über erheblich mehr hochwertige, aktuelle und verlässliche Daten zu verfügen, die nach Einkommen, Geschlecht, Alter, Rasse, Ethnizität, Migrationsstatus, Behinderung, geografischer Lage und sonstigen im nationalen Kontext relevanten Merkmalen aufgeschlüsselt sind
  19. Bis 2030 auf den bestehenden Initiativen aufbauen, um Fortschrittsmaße für nachhaltige Entwicklung zu erarbeiten, die das Bruttoinlandsprodukt ergänzen, und den Aufbau der statistischen Kapazitäten der Entwicklungsländer unterstützen

Alle Informationen zu den Unterzielen wurden der Seite sdg-indikatoren.de entnommen.